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½ Meilenstein; glockenförmiger ca. 70 cm hoher Stein ohne Aufschrift. Die Meilensteine an der ehem. Staatsstraße von Köln nach Aachen wurden Ende 1817/Anfang 1818 aufgestellt. Insgesamt wurden hier 7 Meilensteine, 7 ½ Meilensteine und 15 ¼ Meilensteine zwischen der Bezirksgrenze Köln/Aachen und dem weißen Haus im früheren Kreis Eupen aufgestellt.
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Ehemaliges Kapuzinerkloster, Maueranker von 1661.
Der Ursprung des Hauses ist ein Gehöft von 1572, von welchem wahrscheinlich lediglich der Keller übernommen wurde,
da dieser in 2 Ebenen angelegt ist. Aufhebung des Klosters im Jahre 1802 durch die Franzosen. Danach Gaststätte Berg, 1944 Ersatzkrankenhaus, Baufirma Berg, Polizeistation, Teil der Raiffeisenbank und heute das Cafe Anno 1661.
Ein geschichtlich sehr bedeutender Bau.
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Einer von zweien, bis heute erhaltenen Türme der Festungsanlage. Erbaut +/- 1470. Erneuerung nach Kriegsschäden im OG; Rundturm aus Backstein mit Kuppelgewölbe und kegeliger Haube, erhalten als Rest des NW-Tores der ehem. Befestigungsanlage. Durchgang nachträglich eingebrochen. Rest des westlichen Stadttores, das als Doppelturmtor gestaltet war.
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Ehemaliger Hof Küpper in der Alten Turmstraße. Inschriftliche Datierung im Keilstein 1747; Wohnhaus einer Hofanlage aus Backstein, verputzt; 2-geschossig, traufenständig zu 7 Achsen, davon die rechten 3 Achsen in größerem Abstand; die erste Achse von rechts mit korbbogiger Tordurchfahrt; Eingang in der 3. Achse von rechts mit neuer Tür; Fenster und Tür mit gestuften Werksteingewänden mit Falz, stichbogiger Sturz, darin Kalkstein mit Palmettenrelief; rechter Giebel geschweift über den First hochgezogen, Satteldach; Hofseite neu verputzt, Fenster verändert.
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Ehem. St. Peter- und Pauls-Kapelle, später Amtsgericht. 3 geschossiger Backsteinbau auf fast quadratischem Grundriss, verschiedene Bauzeiten, Backstein geschlämmt. Repräsentative Hausfront des frühen 19. Jh., auf groß gequadertem Sockelgeschoss zwei fünfachsige verputzte EG, die 3 Mittelachsen risalitartig betont und übergiebelt, geputzte Fenstergewände. Sprossenteilung wohl original. Fassade Markfestestr. ganz mit Fensteröffnungen 19. Jh., zum Marktplatz ein rundbogiges Maßwerkfenster im 1. OG, im EG Reste eines vermauerten wohl ehem. spitzbogigen Fensters. Hier und auf der Südseite einige barocke Gewände. Im Inneren Mauerzüge und Decken verschiedener Bauphasen; sonst erheblich modernisiert. Im Treppenhaus eingesetzt Rundbogentympanon aus Blaustein mit Chronogramm (verm. 1823). Mansarddach. Das Haus Alte Turmstraße 66, in dem sich zeitweise die Gemeindeverwaltung befand, war ursprünglich eine Kapelle, den Aposteln St. Peter und St. Paul geweiht. Es steht inmitten des Ortes, direkt westlich am Ufer des Merzbaches und kaum 20 m von der ehemaligen Jülicher Landenburg (BD DN 147) entfernt. Beide Gebäude sind zwar durch den Merzbach voneinander getrennt, über eine Brücke aber miteinander verbunden. Der Grundriss des heutigen Gebäudes misst etwa 17,50 × 16,80 m.
Die bisher älteste Urkunde, in der die Kapelle als Kirche innerhalb der Befestigung von Aldenhoven erwähnt wird, stammt aus dem Jahre 1467. Seit 1479 förderten die Bürger finanziell die Kapelle, so dass diese sich zu einer Bürgerkirche zu entwickeln begann. Wegen dieser sogenannten „Bürgerkirche“ gab es einen bemerkenswerten Rechtsstreit, wie aus drei Urkunden aus dem Jahr 1479 hervorgeht. Kirchenrechtlich handelte es sich um eine Kapelle, denn die eigentliche Pfarrkirche Aldenhovens St. Martin, lag außerhalb der Stadt; sie war am frühen Morgen zur Messe nur schwer zugänglich. Aus militärischen Interessen heraus war es aber nicht opportun, die Stadttore schon in der Frühe zu öffnen. Andererseits verlor der Pfarrer von St. Martin seine Pfarrangehörigen, wenn diese neue Kapelle St. Peter und Paul die Messe feierten.
Ob tatsächlich eine neue Kirche in Ortsmitte erbaut wurde oder ob man auf einer bereits vorhandenen Burgkapelle aufbaute, was nach Lage der Dinge wahrscheinlich ist, ließ sich bis jetzt nicht klären. Die Frühmesse ist jedoch bereits um 1430 in der neuen Kapelle gestiftet worden. Im Jahre 1493 werden die Frühmessen als „Burgmessen“ bezeichnet, was auf die enge Bindung zwischen Kapelle und Burg hinweist.
„Während des Dreißigjährigen Krieges, nachdem das Pastorat 1643 in Brand geschossen worden war, wohnte der Pfarrer bis etwa 1680 in einem Nebenraum der St. Peter- und Paul-Kapelle. Nach der Schlacht von 1793 wurde das Gebäude als Militärlazarett genutzt. Im Jahre 1823 wurde es unter einem Kostenaufwand von 2500 Thlr. zum Friedensgerichtgebäude umgebaut. Der Stein, welcher nach dem Umbau des Jahres 1823 das Bogenfeld über der Türe ausfüllte, dient heute als Türschwelle am Eingang zu der ehemaligen Wohnung des Gefangenenaufsehers; er trägt die Inschrift: CVRIA REGIS GRATIIS ET OPE CIVIVM REEDIFICATA. Die auf dem zweiten Stockwerke gelegenen Räume wurden bis zum Jahre 1892 vom Bürgermeisteramte Aldenhofen als Diensträume benutzt. Durch Vertrag vom 5. Februar 1892 wurden dieselben vom 1. April 1892 ab zum Zwecke der Einrichtung und Führung des Grundbuchs von der Gemeinde Aldenhoven der Preußischen Justizverwaltung überlassen.“ (Moritz, Aus der Geschichte Aldenhovens 36 f.) Später wurde die ehemalige Kapelle als Rathaus genutzt. Die Bedeutung des Hauses liegt aber nicht so sehr in seiner wechselvollen Geschichte, besonders seit den letzten 250 Jahren, sondern vielmehr in seiner eigentlichen Bestimmung als Kapelle.
Offensichtlich gehört eine kleine Eigenkirche seit dem Anfang ds 15. Jahrhunderts zum Burghof jenseits des Merzbaches. Dieses Kirchlein, das um 1467 in die Peter- und Paul-Kapelle baulich umgestaltet wurde, ist weder vom Grundriss noch vom Aufgehenden her bekannt. Allerdings liegt es nahe, an ein kleines Gotteshaus zu denken, dessen Fundamente im Bereich des seit 1823 an dieser Stelle errichteten Friedengerichtsgebäudes zu suchen sind. Zusammen mit der Jülicher Burg, dem späteren Hallbergischen Hof, bildet die Kapelle eine architektonische, städtebauliche und politische Größe, die wie die Stadtbefestigung von der Wichtigkeit der Jülicher Landesherren Zeugnis ablegen. Fundamente, Inschriften- und Wappensteine, aber auch Sachaltertümer, die noch im Boden verborgen liegen, sind als archäologische Quellen sehr wertvoll, auch wenn sie erst durch spätere Generationen ausgeschöpft werden sollten. Um dies sicherzustellen und die Bodenurkunden vor Zerstörung zu schützen, ist eine Unterschutzstellung nach § 2 DSchG NRW erforderlich und ein Eintrag in die Liste der zu schützenden Bodendenkmäler unumgänglich. Am Erhalt des Bodendenkmals „St. Peter- und Paul- Kapelle“ besteht ein öffentliches Interesse.
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Datierung in Mauerankern 1741; traufenständiges Wohnhaus einer ehem. Hofanlage, Doppelhaus (mehrere Bauphasen) unter einem Dach; Backstein, 2-geschossig, verputzt; in beiden Teilen Ladeneinbauten; Fenster des OG im linken Teil mit Werksteingewänden, stichbogigem Sturz und Keilstein; Rückseite mit Eingang und Fenstern weitgehend original erhalten; Giebelseite und Rückseite des rechten Hausteils stark verändert.
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Datierung in Mauernankern 1741; traufenständiges Wohnhaus einer ehem. Hofanlage, Doppelhaus (mehrere Bauphasen) unter einem Dach; Backstein, 2-geschossig, verputzt; in beiden Teilen Ladeneinbauten; Fenster des OG im linken Teil mit Werksteingewänden, stichbogigem Sturz und Keilstein; Rückseite mit Eingang und Fenstern weitgehend original erhalten; Giebelseite und Rückseite des rechten Hausteils stark verändert.
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Inschriftliche Datierung am Kellereingang 1557, Datierung im Keilstein der Tordurchfahrt 1767; stattliche große Hofanlage aus Backstein, geschlämmt; Nr. 40 auf dem Keller des 16. Jh., dessen Eingang unter der Tordurchfahrt erhalten ist, mit stichbogigem Sturz und 2 Wappen mit der Inschrift „Anno domini 1557“; Haus des 18. Jh., traufenständig zu 4 Achsen, Eingang in der 2. Achse von links mit Oberlicht, neuer Tür, Gewände aus Blaustein, stichbogiger Sturz mit blattförmig reliefiertem Keilstein; Fenster mit gestuften Blausteingewände und stichbogigem Sturz, Keilsteine teilweise im 20. Jh. erneuert; Sprossenfenster; rückwärtige Hofseite stark verändert; Satteldach; Nr. 38 im Anschluss an die Nr. 40, doch mit anderer Geschosshöhe; große korbbogige Tordurchfahrt aus Pilastern, im Keilstein Inschrift und Datierung; Fenstergewände aus Blaustein an der Traufseite erneuert, an der Giebelseite original erhalten; Mansardwalmdach mit Dachausbauten.
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Datierung in Mauerankern 1630, Veränderungen im 19. Jh.; Hofanlage aus Backstein, geschlämmt; Wohnhaus 2-geschossig, traufenständig zu 4 Achsen, Eingang mit Blausteingewände, stichbogiger Sturz, Keilstein in Form einer Palmette in der 3. Achse von rechts; Sprossenfenster mit Sohlbänker aus Blaustein (19. Jh.); alte Fenstereinteilung an Entlastungsbögen erkennbar; im rechten Hausteil große korbbogige Tordurchfahrt (nach dem Kriege verbreitert); an der Traufseite zu Innenhof noch originale Fenster der Erbauungszeit, im UG ein Fenster mit Werksteingewände und Falz stichbogig mit Sturz und Keilstein; daneben kleine Heiligennische; Fenster des OG mit Holzstock; Satteldach mit hochgezogenen Schweifgiebeln; Scheunen im rechten Winkel zum Haus noch aus dem 18. Jh., mit Holzstockfenstern; rückwärtige Scheune neu; im Hof noch teilweise die originale Kieselpflasterung.
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2-geschossiges traufenständiges Wohnhaus aus Backstein mit Werksteingewänden; Eingang mit Doppelpfeilertür und originalem Sprossenoberlicht in der Mittelachse; Blausteintreppe; Eingang und Fenster mit gestuftem Werksteingewände mit stichbogigem Sturz, darin Keilstein mit Palmmettenrelief; Backsteinernes Traufgesims, Satteldach. Die Eingangstür befand sich ursprünglich in dem Fenster links der Tür, und rechts das große Doppelfenster war einst eine Tordurchfahrt.
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Im Jahre 1654 wird in Aldenhoven von einem Anwohner ein Muttergottesbild aufgefunden. An dieser wundertätigen Stelle wird zunächst ein hölzernes Heiligenhäuschen errichtet, an dessen Stelle später die Auffindungskapelle gebaut wird. Es entwickelt sich rasch eine rege Wallfahrt zu dem Wunder. 1659 erbaut der Herzog von Jülich eine Gnadenkapelle. Im selben Jahr wird die Bedienung der Gnadenkapelle und die Obhut der Wallfahrer an die Jülicher Kapuzinerpatres übertragen. Diese lassen sich jedoch erst 1661 in Aldenhoven nieder. An der Stelle einer älteren Hofanlage (überliefert ist ein Gründungsstein von 1573) wurde das Kapuzinerkloster 1665 erbaut. Dieses liegt südwestlich der Pfarrkirche und unmittelbar an der heute noch bestehenden Gnadenkapelle.
Zu Beginn des 18. Jh. wird der Bau einer klostereigenen Kirche und eines neuen Klostergebäudes beschossen. 1718 erfolgt die Weihung der Kirche durch den Kölner Erzbischof und Kurfürsten Joseph Clemens. Nachdem die Patres 1797 die Kloster verlassen mussten, hob man das Kloster 1802 auf, und die ehemaligen Klostergebäude wurden in einen Gutshof umgewandelt. Bei der Aufhebung besaß das Kloster 18 Patres, sechs Kleriker und sechs Laienbrüder. Auf dem Urkataster von 1820 ist das Kloster nicht mehr verzeichnet. Nach der Übertragung von Bers (1986: Karte 3) befand es sich zwischen Auffindungskapelle im Süden und Gnadenkapelle im Norden, gegenüber der Pfarrkirche. Die Klosterkirche ist nicht erwähnt. Die ehemalige Kirche wurde als Scheune genutzt und dementsprechend umgebaut. Sie besteht noch aus zwei beinahe quadratischen Jochen. Das östliche Joch zeigt noch Ansätze eines rundbogigen Kreuzgewölbes auf Konsolen. Das westliche Joch besitzt Reste einer niedrigen Tonne und darüber einen flachgedeckten Raum mit viereckigen Fenster, eine Empore.
Das ehemalige Klosterwohngebäude ist ein einfacher Ziegelsteinbau mit einem tonnengewölbten Keller; zuletzt genutzt als Wirtschaftshof. Nach der Aufgabe der Landwirtschaft in den 50er Jahren des 20. Jh. hat die Gemeinde Aldenhoven die in ihrem Besitz befindliche Anlage dem bergmännischen Traditionsverein zur Nutzung als Bergbau-Museum überlassen.
Bei den Bauarbeiten im Jahre 1996 wurde die frühneuzeitliche tonnengewölbte Gruft der Kirche und des Klosters freigelegt. Sie liegt im Südteil der Kirche und besaß zwei Eingänge von Westen nach Osten. Der westliche Zugang führte von außerhalb des Gebäudes in die Gruft, während der östliche von der Kirche aus zugänglich war. Im Boden der Gruft, unterhalb des Lehmestrichs, waren bei den Erdarbeiten zwei intakte Bestattungen und einzelne Knochen weiterer Bestattungen freigelegt worden; es gab zudem Hinweise auf weitere Bestattungen. Diese datierten in das 18. Jh. Die Gruft räumte man offenbar zu Beginn des 19. Jh. aus und nutzte sie als Keller.
Weitere Erdaufschlüsse während der Bauarbeiten zeigten auf ältere Besiedlungsphasen u. a. kenntlich an Brandschichten. Das Kapuzinerkloster mit der zugehörigen Kirche stellt einen bedeutenden Zeitabschnitt der Entwicklung der Gemeinde Aldenhoven dar. Nach der Auffindung eines Gnadenbildes entwickelte sich eine Wallfahrt, die durch die Kapuziner-Patres von Jülich betreut wurde. Diese errichteten sich ein Kloster in der Gemeinde Aldenhoven, um hier ein Zentrum für die Wallfahrt und die Religionsausübung zu bilden. Nach Auflösung des Klosters 1802 wurde die Anlage zu einem Gutshof umgewidmet und die ehemalige Kirche als Scheune genutzt. Die Wallfahrt nach Aldenhoven stellte über drei Jahrhunderte einen wichtigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und religiösen Mittelpunkt der Gemeinde dar.
Das 1665 errichtete Kloster gründete auf einen älteren Bau, der nach erhaltenen Gründungssteinen auf das 16. Jh. zurückgeht; von älteren Bauperioden im Mittelalter ist auszugehen. Die Entwicklung der Vorgängerbebauung und insbesondere der Übergang von den älteren Bauperioden zum Kloster sind nur archäologischen Verfahren zu ermitteln. Hinweise auf diese Vorgängerphasen zeigten sich bei den Erdeingriffen 1996 in Form von Brandschichten, die wegen des kleinräumigen Ausschnittes zunächst nicht näher angesprochen werden konnten. Im erhaltenen aufgehenden Mauerwerk der Kirche gibt es Hinweise auf Umbauten bzw. ältere Bauglieder. Diese haben sich in der Regel im Boden gut erhalten und können dort mit archäologischen Verfahren untersucht werden; dies zeigten die archäologischen Begleituntersuchungen 1996. Dabei ergeben sich neue Erkenntnisse zu den einzelnen Bauphasen und Umbauperioden, zur Nutzung als Kirche sowie zur jüngeren Scheune, insbesondere aber auch zur Umformung der Kirche zur Scheune. Für die Erhaltung liegen sowohl lokale wie städtebauliche Gründe vor, da das Kapuzinerkloster ein bedeutendes Bauwerk in der Geschichte und im Ortsbild von Aldenhoven darstellt.
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Nach lokaler Überlieferung nach dem Muster der Gnadenkapelle von Altötting; kleine Kapelle aus Backstein, auf oktogonalem Grundriss, geschlämmt; 3 Eingänge mit gestuften, profilierendem Werksteingewände von Dreiecksgiebeln gekrönt; originale genagelte Türen; im OG an jeder Seite ein kleines rundbogiges Fenster; steile 8-seitige verschieferte Haube mit Laterne; im Inneren 8-teiliges, gebustes Bandrippengewölbe auf Pilastern, dazwischen halbrunde, tiefe Nischen; Holzbrüstung mit reliefierten Paneelen aus dem 18. Jh.; barocker Hochaltar mit Kreuzigungsgruppe um 1650.
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Die Kirche wurde anstelle und auf dem Grundriss der am Ende des Zweiten Weltkriegs zerstörten spätgotischen St. Martinskirche als Pfarr- und Wallfahrtskirche errichtet. Sie ist Mittelpunkt und Wahrzeichen von Aldenhoven. Der Umfang des Denkmals umfasst die Kirche einschließlich der Umfassungsmauer mit Kreuzwegstationen und Grabsteinen des alten Kirchhofes.
Im ersten Bauabschnitt wurde 1949 eine Notkirche erbaut, die in den späteren Kirchenbau integriert wurde und heute im Wesentlichen der unter dem Chor liegenden Krypta entspricht. Es handelt sich um eine Doppelturmkirche in Stahlbetonskelettbauweise mit Schalendecke. Die Seitenfassaden sind durch schmale Betonstützen gegliedert, die sich als Rundbögen aneinanderreihen und sich im Innern als Schalenbetondach aus querliegenden Tonnen fortsetzen. Im Untergeschoss sind die Wände über der Krypta in Ziegelsteinausfachung ausgeführt, während die Rundbogenfensterreihen im Obergaden vollständig in Blaugrautönen verglast sind, im Chorbereich bis auf Fußbodenhöhe in Sichtglas. Die monumentale Westseite ist geschlossen und durch Ziegellisenen und ein Fensterband unter der Traufe gegliedert. Das figürliche Relief „Maria, Mutter der Kirche“ ist eine Zufügung von 1973. Der Eingang liegt erhöht über einer halbrunden Freitreppe. Ursprünglich stiegen aus den offenen Glockentürmen die Turmspitzen als Stahlrohrgerüste empor. Das Stahlgerüst ist heute mit Kupferhelmen verkleidet. Der Chor ist halbrund geschlossen mit zweigeschossigem Umgang. Im Innern wird die klare Gliederung des Außenbaus konsequent fortgeführt. Die strenge Gerichtetheit zum Altar bestimmt den Raum. Umlaufende Emporen, zum Altarbereich leicht geneigt, tragen dem zusätzlichen Raumbedarf als Wallfahrtskirche Rechnung. Unterhalb der Emporen sind in den Brüstungsfeldern Ausmalungen von Peter Hecker mit 85 Heiligendarstellungen (vgl. Gutachten des Rhein. Amtes für Denkmalpflege vom 19. März 2001/03.01Ba). Der Altarraum, in dem sich auch die Orgel (Klais) befindet, wurde 1981 von Joseph Krautwald/Rheine neugestaltet. Im Chorscheitel befindet sich ein Altarbild von Wilhelm Geyer/Ulm mit Darstellung der Himmelfahrt Mariens. An der linken Stirnseite befindet sich heute der fragmentarisch erhaltene Seitenaltaraufsatz (Bitterleidensaltar) der alten Kirche von 1510. Weiter befindet sich am linken Aufgang zum Altarraum eine Grabplatte von 1525. Eine weitere Orgel befindet sich auf der Westempore. Das Schalenbetondach war das erste seiner Art im Kirchenbau der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik. Der Bau orientiert sich im Aufbau an der klassischen Kirchbautradition mit Ostwestausrichtung, Emporen, Apsis und Doppelturmfassade, verschreibt sich aber in Konstruktion und Material ganz der Moderne, was den Kirchenbaumeister Rudolf Schwarz, dem sich Leitl sehr verbunden fühlte, zu der Bemerkung einer „modernen Gebetsfabrik“ veranlasste.
Die Kirche St. Martin in Aldenhoven ist bedeutend für die Geschichte des Menschen als Zeugnis der Geschichte des Kirchenbaus, hier insbesondere des katholischen Kirchenbaus der Nachkriegszeit. Das Objekt ist bedeutend für den Ort Aldenhoven als Zeugnis des Wiederaufbaus nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges, als topographischer und ideeller Mittel- und Orientierungspunkt und als Wahrzeichen des Ortes. Mit der neuen Wallfahrtskirche wird die seit 1655 bestehende Aldenhovener Marienwallfahrt tradiert, die in der Geschichte der Wallfahrten im Rheinland eine bedeutende Rolle einnimmt. Wegen der architektonischen Signalwirkung der Kirche wurde Aldenhoven auch zur „Wallfahrtsstätte“ von Architekten und Architekturhistorikern. Für die Erhaltung und Nutzung liegen architekturgeschichtliche Gründe vor. Als erste Schalenbetonkirche hat die St. Martinskirche Impulse im Kirchenbau der Nachkriegszeit gesetzt. Sie ist ein Beispiel für die Synthese von tradiertem Kirchenbau mit modernem Formenvokabular und stellt einen bedeutenden Beitrag zum Kirchenbau der 50er Jahre in Deutschland dar. Alfons Leitl (1909–1975) hat in Praxis und Theorie (als Begründer und Herausgeber der Zeitschrift „Architektur und Werkform“) die Bautätigkeit nach dem Zweiten Weltkrieg maßgeblich, vor allem im Rheinland, mitgeprägt. Neben dem Städtebau bildete der Kirchenbau einen seiner Schwerpunkte. Weiter liegen ortsgeschichtliche Gründe vor. Als Nachfolgebau der zerstörten Kirche war St. Martin ein wesentlicher Bestandteil der Neuorientierung von Stadt und Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg. Für die Wallfahrtstradition bedeutete der Kirchenneubau einen neuen Sammlungsort für die Pilger. Die Bevölkerung des „Aufbauortes“ Aldenhoven hatte sich durch die Neubaugebiete in der Zeit von 1946 bis 1954 fast vervierfacht. Die katholische Pfarrgemeinde stellte den überwiegenden Anteil in der Bevölkerung. Nicht zuletzt sind städtebauliche Gründe für den Denkmalwert ausschlaggebend. Die Kirche markiert im Zusammenspiel mit der Gnadenkapelle den alten Ortsmittelpunkt und bildet einen weithin sichtbaren Akzent in der Ortssilhouette.
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Haus Chorus/Lau, das ehemalige Bürgermeister Haus mitt dem Namen "Haus zum Hahn".
Inschriftliche Datierung im Keilstein des Torbogens 1791, in Mauerankern 1744; Wohnhaus einer Hofanlage, Backstein, 2-geschossig, traufenständig; Traufstein zu 8 Achsen, Eingang in der 4. Achse von rechts, Blausteintreppe mit gerundetem Auftritt, doppelflügelige Tür des späten 19. Jh. mit Oberlicht; Tür und Fenster mit gestuften Werksteingewänden mit Keilstein; Keilstein des Türsturzes mit Palmettenrelief; in den beiden linken Achsen eine korbbogige Tordurchfahrt mit reliefiertem Keilstein; Fenster mit Ganzglasscheiben; Satteldach; Wirtschaftsgebäude neu, Backstein verputzt.
Das Haus wurde vermutlich im Jahr 1744 von Josephus Emundts auf zwei kleineren, älteren Kellern errichtet. 1791 wurde das Haus erweitert.
Sein Sohn Tilman - der in Aldenhoven 50 Jahre Bürgermeister gewesen ist - übernimmt später das Haus, in dem seine 9 Kinder das Licht der Welt erblickten und in dem 1794 Napoöeon, und 1818 der Kaiser von Österreich, der russische Zar Alexander sowie der preussische König Friedrich Wilhelm der Dritte zu Gast waren.
Im Jahr 1922 kauft der Jülicher Johann Chorus das Haus, in dem er mit seinem Bruder eine Tankstelle und eine Werkstatt für Kraftwagen betreibt. Im Innenhof ist der erste Zapfpunkt noch erhalten, welcher bis in die 50èr Jahre in Betrieb gewesen ist.
1928 bauten die Brüder Johann und Josef Chorus aus einem geschenkten FORD Unfallwagen das erste selbstfahrende Feuerwehrauto für die Feuerwehr Aldenhoven - 1928 eine Sensation.
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Das Objekt befindet sich an markanter Stelle im Ortskern. Verschiedene Merkmale weisen auf einen Bauzeitbeginn im 16. Jahrhundert hin. Die stattliche mehrteilige Hofanlage, bestehend aus Wohnhaus, einem Winkelbau und verschiedenen Wirtschaftsgebäuden, stammen aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Der seltene originale Zustand innen und außen trägt zum besonderen Denkmalwert bei. Die Anlage ist von Bedeutung für die Bau- und Kunstgeschichte und gibt Aufschluss über die Ortsentwicklung von Aldenhoven.
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Der Hallbergsche Hof liegt mitten in der heutigen Ortschaft Aldenhoven; zugleich ist er Mittelpunkt der ehemaligen befestigten Stadt. Er steht genau dort, wo die bedeutende Verkehrs- und Handelsstraße von Köln über Zülpich nach Aachen den Merzbach überquert. An derselben Stelle schneidet auch die Straße von Düren nach Geilenkirchen den Ort. Seine exponierte Lage an zwei Straßenkreuzungen war bestens dazu geeignet, den Merzbachübergang zu sichern. Auf allen Landkarten der letzten Jahrhunderte ist diese günstige geographische Position des Hofes abzulesen.
Der Hallbergsche Hof ist benannt nach Johann Hermann Hallberg, der in den Jahren zwischen 1692 und 1694 in Aldenhoven als Schultheiß wirkte. Sein Sohn und Nachfolger im Amt, Peter Theodor (1691–1752) wurde 1721 vom Kaiser zum Edlen von Hallberg nobilitiert. Seit 1727 bekleidete er auch das Amt eines fürstlichen Hofkammerrates. Als solcher erwarb er verschiedene Adelssitze, z. B. Haus Horrich bei Brachelen und Haus Broich bei Jülich. Vermutlich war er es, der auch die „Aldenhovener Burg“ an sich brachte, einen Neubau an derselben Stelle errichtete und diesen mit dem Hallbergschen Wappen und der Jahreszahl 1726 versehen ließ (vgl. dazu: Bers (Hg.), Aldenhoven, S. 11 Anmm. 17). Er wird den Hallbergschen Hof als seinen Amtssitz genutzt haben.
Der Grundriss des Burghauses, wie er auf der Tranchot-Karte von 1805 eingezeichnet ist, wird weitgehend mit dem des Hallberger Hofes von 1726 identisch sein. Veränderungen baulicher Art lassen sich allerdings aus dem Urkataster von 1820 erschließen. Weitere Umbauten sind bis auf den heutigen Tag erfolgt; sie sind kenntlich gemacht (siehe Planzeichnung).
Der unregelmäßig vieleckige Grundriss besaß Anfang des letzten Jahrhunderts die Ausmaße von ca. 40 × 45 m; das Haupthaus (Markfestestraße. 4) hat eine Länge von etwa 20 m und eine Tiefe von 13,50 m. Entlang des Merzbaches erstreckten sich damals große Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude; dieser Trakt ist L-förmig gestaltet. Im Hofraum befand sich eine 15 × 4 m messende Scheune. Als letztes ist ein Tor- oder Gartenhaus in der Ostecke des Hofareals zu nennen. Auf Grund der Tatsache, dass der Hallbergsche Hof im 18. Jahrhundert den Übergang über den Merzbach an einer wichtigen Verkehrsstraße sicherte, darf man mutmaßen, dass ältere Anlagen gleicher Funktion am selben Ort bestanden haben. Allerdings ist über eine solche nichts bekannt; urkundliche Nachweise, die eine Burg belegen würden, lassen sich zur Zeit noch nicht erbringen. „ ... nach Lage der Dinge müsste sie ursprünglich dem Kölner Erzbischof gehört haben. Vielleicht schon im 13. Jahrhundert ist sie in die Verfügungsgewalt der Grafen von Jülich gelangt.“ Diese Ansicht vertritt G. Bers (a. a. O, S. 10 und Anm.15); sein Verdienst ist es, auf diesen wichtigen Aspekt aufmerksam gemacht zu haben. Erst am Ende des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts taucht gelegentlich die Bezeichnung „am Burggraben“ auf, die die Lage von Grundstücken nahe einer „Burg“ beschreibt. Über deren Aussehen und Größe sind damit jedoch keine Aussagen zu gewinnen. Man kann aber davon ausgehen, dass sich im Hallbergschen Haus die Jülicher Landesburg erhalten hat.
Hilfreich für das Erkennen großräumiger geschichtlicher Zusammenhänge dürfte die Tatsache sein, dass es nicht nur ein Burghaus in Aldenhoven gegeben hat, sondern sich eine dichte Kette von Burgen entlang des Merzbaches findet. Auf Grund des Braunkohletagebaues „Zukunft West“ wurde eine dieser Anlagen archäologisch untersucht, die Alte Burg von Lürken. Sie bestand aus einer Motte oder Hauptburg, einer nordwest- und einer südwestlichen Vorburg. Die Edelfreien von Lürken hatten hier ihren Sitz, wie man aus einer Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1140 weiß. Die archäologischen Forschungen dagegen haben noch viel ältere Spuren, die bis in die Römerzeit zurückreichen, aufgedeckt. Wie die Burg in Lürken dürfte auch die Aldenhovener Burg, das Hallbergsche Haus, auf eine lange Tradition zurückblicken.
Da bisher das Problem dieser Burg, seine Existenz und Geschichte, noch gar nicht recht erkannt wurde, ist es umso wichtiger, alle noch im Boden erhaltenen Zeugen der Vergangenheit, die Bedeutung und Geschick der Jülicher Grafen erhellen können, zu bewahren und sie für spätere Forschungen zu erhalten. Diese lassen auch Erkenntnisse über die älteste Geschichte Aldenhovens, das sowohl an einem römischen als auch einem mittelalterlichen Verkehrsknotenpunkt entstanden ist, erwarten. Ferner sind Aufschlüsse über die Geschichte der Burgen im Merzbachtal zu gewinnen. Soziale Abhängigkeiten ließen sich klären, landwirtschaftliche und verkehrstechnische Fragen können auf Grund der Erforschung des Hallbergschen Hauses eine Antwort finden. Eine Unterschutzstellung diese für die Wissenschaft bedeutenden ortsfesten Bodendenkmals gemäß § 2 DSchG NRW ist deshalb dringend erforderlich. Am Erhalt und Schutz des Burghauses besteht außerdem ein öffentliches Interesse.